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wird gefördert? |
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Anlagen im Bereich des Verteilernetzgebietes
der Stadtwerke Wörgl GmbH, die von der
Stadtwerke Wörgl GmbH Energie beziehen.
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Sowohl die Neuerrichtung als auch
die Sanierung von Wärmepumpenanlagen.
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Der Wärmepumpeneinsatz im Bereich
Wohnraum-Lüftung. |
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Sowohl natürliche als auch juristische
Personen. |
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Pro Heizanlage maximal 10 kW elektrische
Anschlussleistung der Wärmepumpe. |
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Es gibt keine Einkommensgrenzen. |
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Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe bei der Stadtwerke Wörgl GmbH eingelangt sein (Richtlinien beachten).
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Die Förderung ist gültig vom 01.01.2007 bis 31.12.2010 |